Gruppe Leute
Geschäftsstelle
Hintere Bahnhofstr. 8
8853 Lachen

Reglement

  1. GESELLSCHAFT UND KIRCHE WOHIN unterhält eine Ombudsstelle mit folgendem Auftrag:
    a) Entgegennahme von Anregungen und Beanstandungen aus dem Mitgliederkreis
    b) Vernehmlassung zu Anfragen, welche der Vorstand von GESELLSCHAFT UND KIRCHE WOHIN unterbreitet

  2. Die Ombudsstelle setzt sich aus unabhängigen Mitgliedern zusammen, die Eingaben und Aufträge gemäss Ziff. 1 selbständig bearbeiten. Anlauf- und Koordinationsstelle ist die Geschäftsstelle von GESELLSCHAFT UND KIRCHE WOHIN.

  3. Die Mitglieder der Ombudsstelle werden vom Vorstand von GESELLSCHAFT UND KIRCHE WOHIN gewählt. Sie arbeiten ehrenamtlich gegen Ersatz der ihnen erwachsenden Spesen. 

  4. Die Zuteilung der Eingaben an die einzelnen Mitglieder der Ombudsstelle erfolgt durch den Geschäftsführer von GESELLSCHAFT UND KIRCHE WOHIN. Falls die Mitglieder der Ombudsstelle es für nötig finden, dass sie über ihre Zusammenarbeit administrative Vereinbarungen treffen, sind sie befugt, sich eine entsprechende Geschäftsordnung zu geben und sich einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter zu bestimmen.

  5. Die Mitglieder der Ombudsstelle, die einen Fall zu bearbeiten haben, sind in der Wahl ihrer Abklärungen und Rückfragen frei und unabhängig.

  6. Die Bearbeitung der zugewiesenen Fälle wird mit einem schriftlichen Bericht abgeschlossen. Das zuständige Mitglied der Ombudsstelle stellt diesen Bericht dem Eingabesteller sowie der Geschäftsstelle von GESELLSCHAFT UND KRICHE WOHIN zu. Rechtsmittel gegen seinen Bericht sind ausgeschlossen.

  7. Die Geschäftsstelle hat die Aufgabe, ausgewählte Medien über die Ergebnisse der Ombudsstelle in Kenntnis zu setzen.

  8. Der Geschäftsführer von GESELLSCHAFT UND KIRCHE WOHIN orientiert die Vorstands- und Vereinsmitglieder periodisch über die Tätigkeit der Ombudsstelle.